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Allgemeine Geschaftsbedingungen

Der Firma Michael Obermaier, GyroTours
Leimengrubenweg 2, 76706 Dettenheim

1. Regelungsgegenstand

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Michael Obermaier (Gyro-Tours) nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt, die die Veranstaltung von Reisen umfassen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat diesen zuvor schriftlich zugestimmt.

1.2 Bei den Reisen des Anbieters handelt es sich um geführte Rundreisen, bei denen die Beförderung im Wesentlichen durch den Kunden selbst, nachstehend „Pilot“ genannt, mit eigenem Fluggerät, in der Regel ultraleichten Tragschraubern, erfolgt, oder als mitfliegende Person, nachfolgend „Passagier“ genannt, in einem solchen Fluggerät. Das Verhältnis zwischen Pilot und Passagier ist nicht Gegenstand des Verhältnisses zwischen Anbieter und Pilot oder zwischen Anbieter und Passagier. Beförderung durch den Anbieter findet lediglich in Form von Fahrzeugtransporten innerhalb der Reise statt, beispielsweise als Shuttleservice vom Flugfeld zur Unterkunft statt, und stets nur gemäß der Reisebeschreibung der jeweiligen Tour.

1.3. Der Anbieter ist in keinem Fall für die konkrete Durchführung von Flügen seitens der Kunden verantwortlich, und zwar weder gegenüber dem Piloten noch gegenüber dem Passagier.


2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.


3. Leistungen, Vergütungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.

3.1. Binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 50% des Gesamtpreises der Rechnung, aufgerundet auf volle Euro. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Beginn der Reise fällig. Falls Bankeinzug vereinbart wurde, erfolgt zu diesen Terminen der Einzug, bei Überweisung wird zu den genannten Terminen der Zahlungseingang erwartet. Zahlungen per Kreditkarte oder mit anderen Zahlungssystemen sind nicht möglich. Bei Buchungen innerhalb der letzten 4 Wochen vor Reisebeginn wird der Rechnungsbetrag sofort vollständig fällig.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2. Änderungen der Reiseleistungen, die wegen unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere wegen Wetterbedingungen, die eine sichere und/oder luftrechtlich korrekte Durchführung der vorgesehen Flüge unmöglich machen, sind dem Anbieter ausdrücklich gestattet. Das betrifft insbesondere zeitliche Verschiebungen der Etappen sowie ein dadurch gegebenenfalls erforderliches Entfallen einzelner Events.

4.3. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.


5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.


6. Rücktritt

6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

6.2. Die Höhe der Entschädigung ist dem jeweiligen Reisevertrag zu entnehmen. Bei einer vereinbarten pauschalen Entschädigung steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.4. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung hin.


7. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


8. Mitwirkungspflichten

8.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.


9. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung

9.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.

9.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

9.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.

9.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.



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